Stammkapital
Grundlage der Kapitalausstattung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital Das Stammkapital ist das bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) festgelegte Kapital, das die Gesellschafter als Einlage bereitstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Stammkapital ist die Summe der Einlagen der Gesellschafter bei Gründung einer GmbH oder UG.
- Es bildet die Haftungsgrundlage der Gesellschaft gegenüber Gläubigern.
- Das Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt 25.000 Euro, für eine UG mindestens 1 Euro.
- Das Stammkapital muss bei der Gründung vollständig oder teilweise eingezahlt werden.
- Es wird im Handelsregister eingetragen und ist öffentlich einsehbar.
- Veränderungen des Stammkapitals erfordern notarielle Beurkundung und Eintragung.
- Das Stammkapital unterscheidet sich vom Eigenkapital, das auch Rücklagen und Gewinne umfasst.
Überblick: Stammkapital
Das Stammkapital stellt eine zentrale Größe im Gesellschaftsrecht dar, insbesondere bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder UG. Es dient als Haftungsgrundlage und zeigt die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft. Die Höhe des Stammkapitals ist gesetzlich geregelt und beeinflusst die Gründung, Finanzierung und das Vertrauen von Geschäftspartnern.
Was ist das Stammkapital?
Das Stammkapital ist das bei der Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital. Es bildet die finanzielle Grundlage der Gesellschaft und dient als Haftungsmasse gegenüber Gläubigern.
Rechtliche Grundlagen des Stammkapitals
Das Stammkapital ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Für eine GmbH beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, wovon bei Gründung mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gilt ein Mindeststammkapital von einem Euro, um eine vereinfachte Gründung zu ermöglichen.
Funktion und Bedeutung des Stammkapitals
Das Stammkapital stellt die Haftungsgrundlage der Gesellschaft dar. Es signalisiert Geschäftspartnern und Gläubigern die finanzielle Ausstattung und Sicherheit. Zudem ist es die Basis für die Verteilung von Anteilen und Stimmrechten unter den Gesellschaftern.
Einzahlung und Verwendung des Stammkapitals
Das Stammkapital kann in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen erbracht werden. Bareinlagen müssen auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden, Sacheinlagen bedürfen einer genauen Bewertung und werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Das Kapital dient der Finanzierung der Geschäftstätigkeit.
Vergleich Stammkapital GmbH und UG
| Merkmal | GmbH | Unternehmergesellschaft (UG) |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 25.000 Euro | 1 Euro |
| Mindesteinzahlung bei Gründung | 12.500 Euro | 1 Euro |
| Haftung | Beschränkt auf Stammkapital | Beschränkt auf Stammkapital |
| Verwendung von Gewinnen | Keine Beschränkung | Pflicht zur Rücklagenbildung |
Veränderung des Stammkapitals
Eine Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals erfordert eine Gesellschafterversammlung, einen notariell beurkundeten Beschluss und die Eintragung ins Handelsregister. Kapitalerhöhungen dienen häufig der Finanzierung oder der Stärkung der Eigenkapitalbasis.
Unterschied zum Eigenkapital
Das Stammkapital ist Teil des Eigenkapitals, umfasst jedoch nur die bei Gründung eingezahlten Einlagen. Eigenkapital beinhaltet darüber hinaus Rücklagen, Gewinnvorträge und Jahresüberschüsse, die im Unternehmen verbleiben.
Relevanz für Gründer und Investoren
Für Gründer ist das Stammkapital eine wichtige Voraussetzung zur Gründung einer GmbH oder UG. Investoren sehen darin eine Sicherheit, da das Kapital als Haftungsmasse dient. Die Höhe des Stammkapitals kann Einfluss auf die Kreditwürdigkeit und das Vertrauen im Geschäftsverkehr haben.
Wichtig
Das Stammkapital muss nicht vollständig in bar eingezahlt sein, Sacheinlagen sind zulässig, erfordern jedoch eine genaue Bewertung und Dokumentation.
Zusatzinformationen
Begriff: Stammkapital
Rechtsform: GmbH, UG
Mindesthöhe: GmbH: 25.000 Euro, UG: 1 Euro
Funktion: Haftungsgrundlage, Kapitalausstattung
Einzahlung: Bar- oder Sacheinlagen
Eintragung: Handelsregister
Veränderung: Notarielle Beurkundung erforderlich
Synonyme und alternative Bezeichnungen
Häufige Fragen zu Stammkapital
Was versteht man unter Stammkapital?
Stammkapital ist das bei Gründung einer GmbH oder UG von den Gesellschaftern eingebrachte Kapital, das die finanzielle Grundlage und Haftungsbasis der Gesellschaft bildet.
Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro, von dem mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt werden muss.
Kann das Stammkapital auch als Sacheinlage eingebracht werden?
Ja, Sacheinlagen sind möglich, müssen jedoch genau bewertet und im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Wie unterscheidet sich das Stammkapital vom Eigenkapital?
Das Stammkapital ist der bei Gründung eingezahlte Kapitalanteil, während das Eigenkapital zusätzlich Rücklagen und Gewinne umfasst.
Welche rechtlichen Schritte sind nötig, um das Stammkapital zu erhöhen?
Eine Kapitalerhöhung erfordert einen Gesellschafterbeschluss, notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister.
Was passiert, wenn das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt wird?
Die Gesellschaft kann nicht wirksam gegründet werden, wenn die Mindesteinzahlung nicht erfolgt. Teilweise Einzahlungen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Welche Rolle spielt das Stammkapital für Gläubiger?
Das Stammkapital dient als Haftungsgrundlage und stellt für Gläubiger eine Sicherheit dar, dass die Gesellschaft über eine Mindestfinanzierung verfügt.
Quellen & weiterführende Informationen
Quellenvorschläge und Nachweise zum Artikel. Bitte externe Inhalte eigenständig prüfen.
- 01GmbH-Gesetz (GmbHG) ↗
Regelungen zum Stammkapital in Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/ - 02Handelsregister – Informationen zur Kapitalgesellschaft ↗
Eintragung und Nachweis des Stammkapitals
https://www.handelsregister.de/ - 03Gründung einer GmbH – Voraussetzungen und Kapital ↗
Informationen zur Kapitalausstattung bei GmbH-Gründung
https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/GmbH/gmbh_node.html